Aktuelle Corona-Regeln für den Feuerwehrdienst
Seit 25. Mai sind für den Feuerwehrdienst folgende Hygiene-Maßnahmen in Kraft (Auszug aus dem Maßnahmenblatt des OÖLFV):
Die aktuelle Lagebeurteilung hat ergeben, dass ab 25. Mai 2020 unter Einhaltung untenstehender
Maßnahmen sowie der allgemein gültigen Verhaltensregeln ein Ausbildungsbetrieb in Zugsstärke
gem. FWG (max. 30 Personen) bei den oö. Feuerwehren unter strikter Einhaltung unten
angeführter Maßnahmen wieder möglich ist. Ebenfalls wieder zulässig sind feuerwehrübergreifende
Ausbildungen (z.B. Truppmann-Ausbildung, usw.) innerhalb des eigenen Pflichtbereiches.
Nicht zulässig sind Ausbildungen, bei denen ein intensiver Körperkontakt unvermeidbar ist.
Die erforderlichen Maßnahmen im Detail:
Vor der Übung:
- Die Hygienemaßnahmen sind einzuhalten (1 Meter Abstand, wenn dies nicht möglich =>
MNS-Masken tragen, etc.) - Sollte sich ein Mitglied krank fühlen ist ein Betreten des Feuerwehrhauses und die Teilnahme
an der Ausbildung nicht möglich. - Speziell im Umkleideraum auf ausreichend Abstand achten. Wenn möglich Umkleideräume
einzeln betreten. - Auf Fahrgemeinschaften zum und vom Feuerwehrhaus verzichten (außer im gemeinsamen
Haushalt lebende Mitglieder). - Überlegen: kann die Schulung auch online durchführt werden? Ist körperliche Anwesenheit
unbedingt notwendig? - Mitglieder über 65 Jahren, welche nicht der Risikogruppe angehören und sich gesundheitlich
in der Lage fühlen, dürfen am Feuerwehrdienst teilnehmen. - Personen, die der Risikogruppe angehören, dürfen nicht an Übungen und Schulungen
teilnehmen! Es liegt in der Eigenverantwortung jedes Mitgliedes bei Zugehörigkeit zur
Risikogruppe (Informationsschreiben des Versicherungsträgers) den Ausbildungen
fernzubleiben.
Während der Übung:
- Wenn möglich Übungen im Freien durchführen!
- Theoretische Unterrichte sind mit Einhaltung des Sicherheitsabstandes von mind. 1m
zwischen den Personen möglich. Das Bedecken von Mund und Nase (zB. Schlauchtuch,
MNS-Maske, Flammschutzhaube, etc.) wird empfohlen. Kann der Sicherheitsabstand nicht
eingehalten werden, ist dies verpflichtend! - Häufiges Lüften der Räume ist wichtig (pro Stunde min. 10 Minuten)!
- Bei Fahrten mit dem Einsatzfahrzeug ist im Mannschaftstransportraum auf einen
Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Personen zu achten. Dazu muss z.B. eine
Sitzplatzbreite zwischen den Personen freibleiben. Ist dies nicht möglich, ist eine MNSMaske
zu tragen.
Nach der Übung_
- Geräte und Oberflächen (z.B. Schulungsraumausstattung, Türgriffe, Lenkrad, Funkgeräte,
etc.) entsprechend Hygienerichtlinie reinigen / desinfizieren. - Körperpflege und Duschen im Feuerwehrhaus ist unter Einhaltung folgender
Hygienemaßnahmen erlaubt:
o Abstand von mindestens 1 Meter einhalten, ev. nacheinander duschen
o auf die regelmäßige Reinigung der Duschen achten, und stehendes Wasser
(Pfützen) vermeiden - Für die Nutzung der Bereitschaftsräume lehnen wir uns an die Regelungen der Gastronomie
an: Sicherheitsabstand 1m zwischen den Tischen, max. 4 Personen pro Tisch, bis max.
23:00 Uhr; - Sämtliche Wartungs-, Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen (auch Umrüstung
Digitalfunk) sind bei Beachtung der o.a. Anweisungen möglich. - Es sind nachvollziehbare Aufzeichnungen über alle bei der Ausbildung, bzw.
Schulung anwesenden Personen zu führen. (übliche syBOS-Aufzeichnung)
Alle Maßnahmen und Regelungen sind im Detail auf der Homepage des OÖLFV nachzulesen (https://www.ooelfv.at/aktuelles/news/beitrag/corona-virus-alle-massnahmen-informationen-und-dokumente-des-ooe-lfv-auf-einem-blick/)